AGB

 

Gültigkeit

1        Für Geschäftsbeziehungen der as² alternative solutions GmbH (nachfolgend „as²“ genannt) mit Sitz in Koblenz mit ihren Kunden, einschließlich RFQ’s, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, technischen Dienstleistungen oder jeder anderen Art von Geschäftsabschlüssen zwischen den Parteien gelten für laufende und zukünftige Geschäfte nur die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2        Entgegenstehende oder von den AGB der as² abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder ausdrücklich widersprechen.

3        Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen mit anderen Inhalten als den AGB der as² sind für uns unwirksam und unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Auftragsabwicklung

4        Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe eines Kundenauftrages zustande, wenn wir oder ein offiziell autorisierter Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung zu den genannten Bedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt abgeben. Dies umfasst die gesamte Palette an Kommunikationswerkzeugen. Der kaufmännische Vertrag ergibt sich aus der schriftlichen Annahme des Auftrages und den darin enthaltenen Bedingungen als Bestandteil.

5        Zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Auftrages hat der Kunde zusammen mit der schriftlichen Bestellung alle erforderlichen Angaben und Informationen über die benötigten Produkte zu übermitteln.

6        Der Kunde ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, jedoch nur solange die Herstellung der Ware noch nicht begonnen hat. Nach Beginn der Produktion oder der Bereitstellung des Produktes mit spezifischen Optionen hat der Kunde as² etwaige Verluste oder Kosten zu erstatten, die entstehen, um die Produkte wiederverkaufsfähig zu machen.

Preise

7        as²-Angebote sind freibleibend und können sich ändern. Preise sind nur innerhalb der in unserem schriftlichen Angebot angegebenen Fristen verbindlich. Weitere Einzelheiten oder Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch as² verbindlich.

8        Unsere Preise verstehen sich netto, ab Werk und in €, sofern in der schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

9        Verkäufe an Kunden innerhalb der EU oder in Drittlandsgebiete werden nach dem Reverse-Charge-Verfahren fakturiert.

10     Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart oder in unserer Rechnung angegeben ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

11     Wir akzeptieren Banküberweisungen in Euro als einziges Zahlungsmittel; Die Zahlungsverpflichtung gilt als nicht erfüllt, wenn Akkreditive, Dokumenteninkasso oder Zahlungen per Note ausgeübt werden.

12     Bei verspäteter, unvollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, ohne Verzicht auf weitere Rechte oder weitere Ansprüche, nach unserer Wahl die laufenden und künftigen Lieferungen einzustellen und sofortige Bezahlung der Forderungen einschließlich der Kosten von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Wir behalten uns auch das Recht vor, die fällige Forderung des Kunden sowie alle unsere Aufwendungen, die sich aus den Verwaltungs- oder Inkassomaßnahmen ergeben, auf die fällige Zahlung anzurechnen. Auf der anderen Seite kann der Besteller Zahlungen zurückhalten und mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn sie von uns schriftlich und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13     WEEE-Gebühren im Zusammenhang mit der fachgerechten Entsorgung von Waren sind nicht im Verkaufspreis der Produkte enthalten. Der Kunde ist für die gesetzeskonforme Entsorgung und alle damit zusammenhängenden Verpflichtungen sowie für die Deckung der damit verbundenen Kosten verantwortlich.

Lieferung

14     Die Produkte gelten bei Abholung von unserem Lager oder bei Lieferung an den Kunden durch eigene Transportmittel oder einen ausländischen Spediteur als geliefert. Unterschiedliche Vereinbarungen hinsichtlich geplanter Produktions- und Liefertermine sind rechtlich unverbindlich.

15     as² ist verantwortlich für die Wahl eines geeigneten Spediteurs. Alle Fracht- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

16     as²-Produkte werden zur Lieferung sicher verpackt. Alle zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf Verpackung und spezifischen Schutz sind vom Kunden zu tragen.

17     Bei von Ziffer 14 abweichenden Produktlieferungen an Dritte sind die vereinbarten Liefertermine unverbindlich und etwaige Kosten, die durch die Nichterfüllung des Lieferziels entstehen, sind unerheblich; der Vertragspartner verzichtet des Weiteren ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Kauf von Ersatzware.

18     Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt, können wir die betroffenen Lieferziele verlängern oder sogar ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt sind unter anderem Krieg, Weisungen der Regierung, Streik, Aussperrung oder andere Produktionsunterbrechungen, keine Erteilung von Import-, Export- oder Transitgenehmigungen, nationale Maßnahmen usw., unabhängig von ihrem Auftreten bei as², ihren Lieferanten und Subunternehmern oder Spediteuren.

19     Im Falle einer Ablehnung der Annahme der gelieferten Produkte, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Lieferung und Leerfahrt zu tragen; Gemäß unserer Sorgfaltspflicht lagern und versichern wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden.

20     Der Gefahrübergang gilt bei Übergabe, wenn die Ware nicht in unserem Lager, sondern beim Spediteur oder bei Annahmeverzug des Kunden übergeben wird. Wird die Ware ab Werk in unserem Lager übergeben, so gilt der Gefahrenübergang mit der Information an den Kunden, dass seine Bestellung abholbereit ist.

Eigentumsübergang

21     Das Eigentum an den Produkten geht, unbeschadet der tatsächlichen Lieferung, nur dann an den Kunden über, wenn der Kaufpreis für die aufgrund unserer Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Produkte vollständig bezahlt ist („Vorbehaltsware“).

22     Jeder vom Kunden bezahlte Betrag erstreckt sich zunächst auf die Bezahlung der Forderungen von as² gegen den Kunden. Bei ungenügendem Zahlungseingang können wir die Vorbehaltsware verkaufen oder anderweitig verwerten, um die vollständige Zahlung des Kaufpreises zu realisieren.

23     Solange die Vorbehaltsware nicht voll bezahlt ist, hat der Kunde gemäß § 12 dieser AGB die Vorbehaltsware treuhänderisch für uns aufzubewahren und getrennt von seinem eigenen Eigentum und dem Eigentum Dritter zu verwahren, die Vorbehaltsware auf seine Kosten lagern, sichern und versichern, sie als unser Eigentum zu kennzeichnen und auf unser Verlangen hin dies nachzuweisen.

24     Wurde die gelieferte Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Produkten oder Teilen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware (Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zum Wert von den Waren, die zusammengelegt, konsolidiert oder verarbeitet wurden, sofern der Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren nationalen Recht gültig ist.

25     Bei Zugriffen Dritter auf diese Vorbehaltsware, insbesondere wenn die verkauften Gegenstände als Sicherheit übergeben wurden, hat der Kunde unverzüglich das Eigentumsrecht des Verkäufers an den Dritten bekanntzugeben. Der Kunde haftet für Verluste, die durch die Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen.

26     Ist über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet worden, können wir alle Rechte an den Vorbehaltswaren im Rahmen des anwendbaren nationalen Rechts geltend machen.

Gewährleistung

27     Im Allgemeinen und sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beschränkt sich unsere Verpflichtung im Rahmen dieser Garantie auf die vom Hersteller angebotene Garantiezeit, in jedem Fall auf eine Mindestzeit von einem (1) Jahr, beginnend mit dem Datum des Lieferscheins. Die Gewährleistungsfrist für neu gelieferte Ersatzteile beträgt sechs Monate. Einbauteile, die bei Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in unsere Produkte eingebaut werden, werde ohne gesonderte Garantie verbaut. Für 3PL-Teilekäufe bieten wir den gleichen Gewährleistungsumfang wie ursprünglich vom Lieferanten vorgesehen.

28     as² garantiert dem Kunden, dass jedes gekaufte Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, bei normalem und ordnungsgemäßem Gebrauch und Wartungsservice, wie von as² spezifiziert, und bei korrekter Installation und Inbetriebnahme gemäß den Bedienungsanleitungen, die jedem Produkt beiliegen.

29     Die Reparatur während der Garantiezeit erfolgt ausschließlich durch das von as² ausgewählte Servicenetzwerk, das von as² eigenen Mitarbeitern und / oder autorisierten Subunternehmern durchgeführt wird.

30     as² garantiert, dass defekte Teile, die unter diesen Passus fallen, entweder repariert oder ersetzt werden, vorbehaltlich der unten aufgeführten Service-Standards oder in eigenen schriftlichen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden:

a.     Die Benachrichtigung eines Reparaturfalles wird dem Lieferanten per Fax / E-Mail / auf andere Weise mitgeteilt, die schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbart werden können.

b.     Anrufannahme- und Reparaturmaßnahmen sind außerhalb der Arbeitszeiten, an Wochenenden und an Feiertagen ausgeschlossen.

c.     Die Reaktionszeit (Zeitraum vom Tag des Anrufannahme bis zum Tag, an dem as² den Kühler für Reparaturarbeiten besucht hat) muss innerhalb von 48 Stunden (außer arbeitsfreien Stunden / Feiertagen) liegen. Bei kleineren Fehlern, die die Kühlfunktion nicht wesentlich beeinflussen, beträgt die Reaktionszeit 5 Tage.

d.     Wir können die Garantiebestimmungen, die in diesem Dokument beschrieben sind, über einen gesonderten After-Sales-Service-Vertrag erweitern.

e.     as² und seine Servicepartner müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Teileverpackungen und anderen Abfallmaterialien aus den Räumlichkeiten des Kunden entfernt und in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen Gesetzen und Vorschriften entsorgt werden. as² muss mit allen Mitarbeitern sämtliche Gesundheits- und Sicherheitsregeln vor Ort einhalten.

31     Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Produkte in einem guten Betriebszustand zu halten und während der Garantiezeit, wie in den Bedienungsanleitungen der gekauften Produkte beschrieben, eine vorbeugende Wartung durchzuführen.

32     Vorbeugende Wartung ist für einen Erhalt der Garantieansprüche unter normalen Betriebsbedingungen während der Garantiezeit für Teile und Arbeit nicht zwingend erforderlich. Vorbeugende Wartung wird jedoch empfohlen:

a.     in Europa *mindestens einmal innerhalb von 2 Jahren und

b.     in Asien, Afrika und im Nahen Osten: mindestens einmal pro Jahr

33     Die Garantie gilt für alle Teile des Kühlers mit den folgenden Einschränkungen dieser Komponenten, die einem normalen Verschleiß unterliegen:

•        Lampen und Abdeckungen, Magnetdichtungen, Starter, Vorschaltgeräte, Transformatoren, Rollen / Füße, Glastüren, Vordächer, Kunststoffteile, Aufkleber, Netzkabel, Regale, Preisschildhalter, Schalter, Griffe, Schlösser, Relais, Nachtabdeckungen / Nachtrollos.

34     as² übernimmt keine Verantwortung für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Installation, Missbrauch, Nachlässigkeit oder andere Gründe seitens des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung wegen Vorfällen oder Schäden an unseren Produkten, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

a.     Unsachgemäße Behandlung oder Transport durch den Kunden, Benutzer oder Dritte. Handhabung oder Transport gelten als nicht bestimmungsgemäß, wenn sie nicht den Bedienungsanleitungen des Herstellers entsprechen;

b.     Ungenaue oder unsachgemäße Handhabung und / oder Handhabung der Produkte durch den Kunden und / oder Dritte;

c.     Unzureichende Installation und / oder nicht autorisierte Anpassungen und / oder Anpassungen am Originalprodukt;

d.     Fehlerhafte Arbeiten oder Reparaturen mit nicht zertifizierten Teilen oder durch nicht autorisiertes Servicepersonal oder durch den Benutzer selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung von as² nach Satz 29;

e.     Unzureichende Stromversorgung und/ oder elektrische Spannungsschwankungen, die nicht den elektrischen Komponenten gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers entsprechen;

f.      Der Kunde seinen Verpflichtungen nach Satz 32 nicht nachkommt;

g.     Der Kunde ist mit der Zahlung der Rechnung in Bezug auf das fehlerhafte Produkt im Verzug;

h.     Alle Teile und Komponenten, die vom Kunden zur Verarbeitung in / mit den Produkten geliefert werden, und daraus resultierende Folgeschäden sind von diesen Garantiebestimmungen ausgeschlossen.

i.      Alle anderen hier nicht aufgeführten Ursachen, die nicht direkt dem Design, den verwendeten Materialien oder der Verarbeitung des Produkts zuzuschreiben sind.

35     Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schäden / Verluste von Waren des Kunden, Ausgleich von Umsatzverlusten o.ä.

36     Der Kunde hat die eingehende Waren unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen und Mängel schriftlich unter Angabe von Rechnungsnummer, Produkt, Artikelnummer, Menge des betroffenen Materials und Beschreibung des Mangels im Zeitraum von einer Woche ab Erhalt der Produkte anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt.

37     Im Falle der Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder das mangelhafte Produkt durch ein neues zu ersetzen oder den Mangel zu beheben; der Kunde kann die Abnahme nicht verweigern, wenn ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt.

Sonstiges

38     Dokumente der Geschäftsbeziehung zwischen as² und dem Kunden gelten als geschützt und vertraulich. Der Kunde darf solche vertraulichen Informationen nicht an Auftragnehmer oder andere Dritte weitergeben und muss diese vertraulichen Informationen vor versehentlicher Weitergabe an Dritte mit der gleichen Sorgfalt und Sorgfalt schützen, die der Kunde zum Schutz seiner eigenen geschützten und vertraulichen Informationen verwendet, aber in keinem Fall weniger als mit angemessener Sorgfalt.

39     Der Käufer ist damit einverstanden, dass die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten gespeichert und automatisch für unseren internen Gebrauch verarbeitet werden können.

40     Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Parteien zuvor mündlich oder schriftlich abgeschlossen haben, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

41     Der Kunde hat alle gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie alle anderen anwendbaren Gesetze und insbesondere die Exportbestimmungen und die Gesetze des Landes, in dem der Kunde Geschäfte tätigt, einzuhalten.

42     Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden diese Bestimmungen durch geeignete gültige Bestimmungen ersetzt, die gültig sind und dem ursprünglichen Inhalt am nächsten kommen.

43     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz.